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Überörtliche Raumplanung

Landesplanung, Regionalplanung, Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe und Raumverträglichkeitsprüfungen

Für die “Überörtliche Raumplanung” sind das Land sowie die Regionalverbände zuständig. Letzere erarbeiten gemeinsam mit der für Landesplanung zuständigen Dienststelle im Amt der Landesregierung die zu den Entwicklungsprogrammen zählenden Regionalprogramme und die regionalen Entwicklungskonzepte.

Das Land ist als Planungsträger für die Landesplanung (ROG 2009, in der Fassung der ROG-Novelle 2017, §§ 8 und 9) für die Ausarbeitung und Verbindlicherklärung des Landesentwicklungs-programms (LEP) zuständig. Weiters hat das Land die Kompetenz zur Erlassung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe und zur Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen für Seveso-Betriebe und für Abfallbehandlungsanlagen (2. Abschnitt, 2. Teil ROG 2009 in der Fassung der ROG-Novelle 2017).

Die Regionalverbände sind als Planungsträger gem. ROG 2009 in der Fassung der ROG-Novelle 2017, § 10, für die Ausarbeitung von Regionalprogrammen und regionalen Entwicklungskonzepten zuständig. Die Regionalprogramme werden nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung von der Landesregierung durch Verordnung für verbindlich erklärt. Regionale Entwicklungskonzepte werden von der Landesregierung zur Kenntnis genommen.

Landesentwicklungsprogramm

Als Landesplanung im engeren Sinne gelten im Land Salzburg die Planungsaufgaben, für die das Land allein zuständig ist. Dies ist seit 1.1.2018 nur mehr das Landesentwicklungsprogramm.

Das Landesentwicklungsprogramm konkretisiert die allgemein gehaltenen Raumordnungsziele und -grundsätze im Raumordnungsgesetz als Leitlinien der Landesplanung, gliedert das Land in Gebiete unterschiedlicher Siedlungsstruktur (Zentralraum, Ländlicher Raum, Zentrale Orte, Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen) und legt aufbauend auf einem Strukturmodell die Handlungsfelder und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Siedlungs- und Freiraumstruktur fest. Eine wesentliche Aufgabe des Landesentwicklungsprogramms ist die Abgrenzung der Planungsregionen, aus denen die Regionalverbänden gebildet werden.

Die Sachprogramme nach dem ROG 2009 in der Fassung vor der ROG-Novelle 2017 sind ergänzende Teile des Landesentwicklungsprogramms, die für bestimmte raumbezogene Sachbereiche (z.B. Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte, Golfanlagen, Verkehrs-Infrastrukturkorridore) als Vorgaben in Form von Leitlinien sowie Richt- und Grenzwerte erlassen wurden. Diese raumbezogenen Ziele und Maßnahmen bilden eine wichtige Grundlage für die Umsetzung landespolitischer Zielvorstellungen auf der regionalen und kommunalen Ebene. Nach der ROG-Novelle 2017 können die vor dem 1.1.2018 begonnenen Sachprogramme nach der alten Rechtslage fertiggestellt werden und gelten zusammen mit den bestehenden so lange weiter, bis sie in das Landesentwicklungsprogramm übergeführt wurden.

Verbindlich erklärte Entwicklungsprogramme des Landes: siehe Publikationen 

Für die grenzüberschreitende Raumplanung ist nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung die Stabsstelle Raumforschung und grenzüberschreitende Raumplanung zuständig.

Dieser Aufgabenbereich hat im Laufe der letzten Jahre weitgehende Veränderungen erfahren. Die früheren Schwerpunkte im Rahmen der Kooperationen mit benachbarten Ländern im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz und der Arbeitsgemeinschaften Alpenländer und Alpen-Adria sowie auf Grundlage von Raumordnungsvereinbarungen mit Nachbarländern wurden nach dem Beitritt zur Europäischen Union durch eine stärkere europäische Komponente ergänzt. Auch durch die kommunale und regionale Zusammenarbeit im Rahmen der EuRegio Salzburg-Berchtesgadener Land - Traunstein wurden neue Schwerpunkte gesetzt, wobei durch die gegenseitige Information über laufende Projekte und Verfahren hier neue Formen der Kooperation entstanden.

Aufgabe der Regionalplanung in Salzburg

Regionalplanung ist im Land Salzburg eine gemeinsame Aufgabe von Land und Regionalverbänden. Sie ist in der Planungshierarchie zwischen der sich auf das ganze Landesgebiet bzw. auf Landesteile beziehenden Landesplanung und der sich auf die Gemeinde beziehenden örtlichen Raumplanung angesiedelt. Die eigenständigen und eigenverantwortlichen Regionalvebände bilden eine neue Planungsebene und besitzen mit der Möglichkeit zur Erstellung von Regionalprogrammen und regionalen Entwicklungskonzepten zwei bedeutende Planungsinstrumente zur Umsetzung regionaler Ziele. Regionale Entwicklungskonzepte können auch grenzüberschreitend erarbeitet werden.

Verbindlich erklärte Regionalprogramme

Regionalprogramm Flachgau-Nord, LGBl. Nr.61/2009
Kurzfassung
Teil 1: Strukturuntersuchung und Problemanalyse  inkl. Kartenteil 1-3
Teil 2: Gemeinsame Ziele und Maßnahmen
Teil 3: Berichte (Erläuterungsbericht - Umweltbericht - Planungsbericht
Planungskarte

Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden (LGBl.Nr. 94/2013)
Kurzfassung
Erläuterungen und Berichte
Ziele und Maßnahmen
Planungskarte 1
Planungskarte 2
Erläuterungskarte Verkehr

Regionalprogramm Tennengau, LGBl. Nr. 60/2002.
Kurzfassung
Strukturanalyse
Ziele und Maßnahmen
Planungskarte

Regionalprogramm Salzburger Seenland, LGBl. Nr. 76/2004
Kurzfassung
Ziele und Maßnahmen
Erläuterungen
Planungskarte

Regionalprogramm Lungau, LGBl. Nr. 84/2015
Verbindlicherklärung
Verbindlicher Textteil des Regionalprogramms
Verbindlicher Planteil des Regionalprogramms
Erläuterungsbericht
Erläuterungsbericht 1999 inklusive Kommentare 2014
Planungsbericht

Regionalprogramm Pinzgau, LGBl.Nr. 18/2014)
Kurzfassung
Ziele und Maßnahmen
Funktionale Gliederung
Programmkarte Zentralraum/Unteres Saalachtal
Programmkarte Zentralraum/Unterpinzgau

Regionalprogramm Oberpinzgau, LGBl.Nr. 32/2019
Kurzfassung
Ziele und Maßnahmen
Funktionale Gliederung
Programmkarte

Regionale Entwicklungskonzepte

Rechtsgrundlage zur Bildung von Regionalverbänden

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. Juli 1994 über die Bildung von Regionalverbänden (Regionalverbands-Verordnung). Stammfassung LGBl. Nr. 81/1994, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 39/2010).

SATZUNGEN, LINKS UND ADRESSEN DER KONSTITUIERTEN REGIONALVERBÄNDE

  • Regionalverband Flachgau-Nord
    Satzung, Homepage, Joseph-Mohr-Straße 4a, 5110 Oberndorf, Tel. 06272-41217, Fax 06272-41317
  • Regionalverband Salzburger Seenland
    Satzung, Homepage, Seeweg 1, 5164 Seeham, Tel. 06217-20 240
  • Regionalverband Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden
    Satzung, Homepage, Schillerstraße 25, 5020 Salzburg, Tel. 0662-620076-0
  • Regionalverband Osterhorngruppe
    Satzung, Wartenfelsstraße 2, 5303 Thalgau, Tel. 06235-7471-32
  • Regionalverband Tennengau
    Satzung, Homepage, Mauttorpromenade 8, 5400 Hallein, Tel. 06245-70050-50
  • Regionalverband Pongau
    Satzung, Homepage, Bahngasse 12, 5500 Bischofshofen, Tel. 06462-33030 DW 35, Fax DW 34
  • Regionalverband Lungau
    Satzung, Homepage, Markt 89, 5570 Mauterndorf, Tel. 06472-7740-0
  • Regionalverband Oberpinzgau
    Satzung, Homepage, Marktgemeinde Mittersill, 5730 Mittersill, Tel. 06562-6236-22
  • Regionalverband Pinzgau (ohne Oberpinzgau)
    Satzung, Homepage, Geschäftsstelle Regionalmanagement Pinzgau, Techno-Z, Leogangerstraße 51, 5760 Saalfelden,
    Tel.: 0664/3562595