Übernommen werden kann durch den/die Käufer/in je nach Förderart ein Landesdarlehen und erhaltene Annuitätenzuschüsse oder ein nicht rückzahlbarer Direktzuschuss in der Sparte Kauf und Errichtung
Der Käufer, die Käuferin muss “begünstigte Person”, dh förderwürdig sein.
Die Person muss volljährig, österreichischer Staatsbürger od. EU-Bürger sein,
Wohnbedarf haben und darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten.
siehe Broschüre Wohnbauförderung Eigentum (ab S. 7 ff Begünstigte Person; Einkommensgrenzen)
Ob die Förderwürdigkeit durch den/die neue Käufer/in gegeben ist, wird in der Förderstelle anhand der entsprechenden Unterlagen vor dem geplanten Kauf überprüft.
Bei einer Darlehensübernahme (inkl. AZ) wird jener Betrag übernommen, der zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe noch aushaftet. Förderlaufzeit Landesdarlehen ist 30 Jahre.
Beispiel für Förderungsübernahme Darlehen - zur Gänze
Verkäufer hat zum Stichtag XY ein offenes Landesdarlehen inkl. Zuschüssen von € 50.000.
Die Verkäufer waren wachsende Familie, gefördert wurden 90 m2
Die Käufer sind ebenso wachsende Familie, oder 4-Personen - förderbar 90 m2
Es können aufgrund des gleichen Familienstands € 50.000 übernommen werden.
Beispiel für Förderungsübernahme Darlehen - zum Teil
Verkäufer hat zum Stichtag XY ein offenes Landesdarlehen inkl. Zuschüssen von € 50.000.
Die Verkäufer waren wachsende Familie, gefördert wurden 90 m2
Die Käufer sind ein 3-Personen-Haushalt (keine w. Fam.) - förderbar 80 m2
Es können nur € 44.444 für 80 m2 übernommen werden (50.000 / 90 x 80), die restl. 10 m2, das sind € 5.556 müssen an die Förderstelle zurückgezahlt werden.
Bei der Übernahme eines Einmalzuschusses erfolgt dies anteilig in der Höhe, die dem Verhältnis der Gesamt- zur Restlaufzeit in Monaten entspricht. Förderlaufzeit ist 25 Jahre.
Beispiel für Förderungsübernahme Einmalzuschuss - zur Gänze
Verkäufer hat am 1.1.2018 einen Zuschuss von € 60.000 erhalten, die Wohnungsübergabe an die neuen Käufer erfolgt am 1.7.2025
7,5 Jahre ab Auszahlung wurden bereits “verwohnt”, 17,5 Jahre sind von der Förderlaufzeit noch offen
Daraus ergibt sich ein zu übernehmender Zuschuss von € 42.000,-
Rechnung: 60.000 / 25 Jahre x Restlaufzeit 17,5 Jahre - wird nach Monaten genau berechnet
Förderwerber waren 2 nahestehende Personen, Lebensgemeinschaft (förderbare Nutzfläche 65 m2)
Käufer sind ebenfalls 2 Personen - es können € 42.000 übernommen werden
Beispiel für Förderungsübernahme Einmalzuschuss - zum Teil
lt. obigem Beispiel
Förderwerber waren 2 nahestehende Personen, Lebensgemeinschaft (förderbare Nutzfläche 65 m2)
Im Unterschied zum obigen Beispiel kauft nur 1 Person (förderbare Nutzfläche 55 m2) - es können nur € 35.538,46 übernommen werden
Rechnung: zu übernehmender Zuschuss € 42.000 / 65 m2 x 55 m2 = € 35.538,46
Der Differenzbetrag von € 6.461,54 muss an die Förderstelle zurückgezahlt werden.
Hinweis: die Förderung wird nicht erneut ausgezahlt, sondern nur rechnerisch im Kaufvertrag als Teil des Kaufpreises ausgewiesen.
Hinweis zur Rückzahlung bei Darlehensübernahme:
Grundsätzlich erfolgt die Rückzahlung einkommensbezogen, der zumutbare Wohnungsaufwand errechnet sich in einem Prozentsatz des Einkommens.
Hat der Verkäufer die Rückzahlung jedoch bereits von einkommensbezogen auf fixe Rate oder schuldscheinmässige Annuität umgestellt, hat der Förderwerber ebenso diese fixe Rückzahlung. Ein Wechsel auf einkommensbezogene Rückzahlung ist dann nicht mehr möglich.